"Special-Bedingungen zur Verpachtung 12 separierter Hufen auf der Feldmarck Großen Wockern, mit Bezug auf den alten Contrakt " 18. April 1821  /6/

Die zwölf Wokerschen Hauswirte erhalten ihre Hufe "in Zeitpacht überlaßen auf 14 aufeinander folgende Jahre, als von Johannis 1821 bis dahin 1835, mit dazu gehörigen Gebäuden, Ländereien und Nutzungen, dergestalt: daß sie solches Alles während dieser Zeit, bester ihrer Gelegenheit nach, jedoch hauswirtlich und in Vorschrift dieses Contaktes, auch ohne Benachteilung eines Dritten, nutzen und gebrauchen mögen...".

Von der Nutzung in Zeitpacht bleibt das Gehöft XI ausgeschlossen - es soll meistbietend in Erbpacht verkauft werden. Auch die Ländereien des Schulzen, des Schmieds, der Küster- und Kirchenacker, der Mühlenplatz, die Gelände des Hirtenkaten und des zweihieschigen Klein Wokerschen Hofkatens werden nicht in den Zeitpachtvertrag für das Dorf eingeschlossen. Sieben Büdnerparzellen sind an die Büdner Giese, Mau, Jacobs, Pagels, Milhahn, Burmeister und Brüsehaver vergeben. Vier weitere sind bereits parzelliert aber noch nicht verkauft. Auch sie betrifft der Zeitpachtvertrag nicht. Für die früher genossene Weidefreiheit, die durch die Aufhebung der Gemeinweide nun nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, sind die Büdner, der Müller, Schmied und Küster durch zusätzliches Ackerland entschädigt worden.

Das zum Dorf gehörende Forst-Reservat ist 94.484 Quadratruten (etwa 20 Hektar) groß. Auch auf der Grundlage dieses Zeitpachtvertrages hat die Forst an das Dorf wieder eine Fläche von 9.383 Quadratruten (etwa 2 Hektar) zur landwirtschaftlichen Nutzung abgetreten. Die Forst erhält das Recht, alle Buchen auf dieser Fläche in den ersten drei Jahren abzuholzen, die Eichen sollen vorerst stehen bleiben und erst nach und nach gehauen werden. Außerdem können alle Bäume auf den Ländereien des Schmiedes und Küsters sowie auf den Hufen mit Ausnahme von Obstbäumen und Weiden bis Johannis 1823 weggenommen werden.

Die Sandgrube in Hufe VIII und die Lehmgrube in Hufe V müssen mit den nötigen Abfuhrwegen zum öffentlichen Gebrauch zur Verfügung stehen bleiben. Sollte sich auf den einzelnen Hufen Mergel finden lassen, so müssen die Pächter die Anlage öffentlicher Mergelgruben mit den nötigen Wegen gestatten. Diese wird durch das Amt bestimmt.

Alle vier Fuß breiten Riegel-Gräben, die um die neu separierten Hufen angelegt werden, ziehen die Hauswirte das erste Mal auf Kosten des Amtes. Bis Johannis 1824 müssen die Bauern dann den Erdaufwurf mit Busch bepflanzen, den sie selbst roden oder gegen Haulohn aus der Forst beziehen können. Diese neuen Grenzen zwischen den Hufen und auch alle anderen Scheiden müssen immer in gutem Stand gehalten und durch die Hauswirte geachtet werden.

Sehr ausführlich wird beschrieben, wie sich die Hauswirte verhalten müssen, wenn auf ihren neu zugeteilten Hufen Weiden, Espen, Ellern, Hainbuchen, Obstbäume oder Hecken stehen, die ein Hauswirt angepflanzt hatte, der nun eine andere Fläche zugeteilt bekommen hat. Darüber war wohl in der Vergangenheit bei Separationen häufig Streit entstanden.

Schon dieser Zeitpachtvertrag sieht vor, daß die Gehöfte von Diederich Warkentin bis Johannis 1824 und Hinrich Bartels bis Johannis 1823 aufgrund der neuen Separation als Ausbauten auf Kosten des Amtes neu errichtet werden sollen. Ihre alten Gehöfte werden dann auf Abbruch verkauft, sie bleiben nur noch Pächter ihrer Wöhrden und Gehöftsgärten bis Johannis 1828. Dabei wird ihnen vorgeschrieben, ihre neuen Hofanlagen massiv oder nach der Hundtschen Bauweise und nicht mehr in Fachwerk zu bauen. Material für Altenteilerkaten wird nicht mehr bewilligt - in den Wohnhäusern sollen Altenteilerwohnungen geschaffen werden. Die neuen Bauplätze für die Gehöfte werden vom Amt angewiesen. Sollte es nötig sein, daß ein weiterer Hauswirt auf seinem Gehöft bauen muss, so erhält er vom Amt 100 Reichstaler 2/3 für ein Wohnhaus und 40 Reichstaler 2/3 für eine Scheune. Wenn auch der Ausbau der Gehöfte XII und XIII durch die Abmeierungen von 1822 auf diese Weise nicht stattfinden wird, so ist das hier beschriebene Verfahren jedoch sicher exemplarisch für die spätere Anlage von Ausbauten. Die beiden Gehöfte XII und XIII werden bei der zwei Jahre zuvor stattgefundenen Baubesichtigung als sehr baufällig beschrieben. Sie sollen zu diesem Zeitpunkt wohl Platz machen für die Anlage neuer Büdnereien, denn neben den alten fünf Büdnern nennt dieser Vertrag namentlich schon die neuen Büdner Burmeister und Brüsehaver, vier weitere Parzellen sind ausgeschrieben. Mit Sicherheit soll als nächstes das Wohnhaus des Büdners Burmeister gebaut werden, der Zeitpachtvertrag regelt schon die Fuhrarbeiten der Dorfschaft.

Zur Einfriedung ihrer Hofstellen erhalten die Wokerschen Hauswirte alle zwei Jahre 40 Stück eichene Pfähle. Der Busch zur Anfertigung der Zäune muss aus der eigenen Weidenzucht aufgebracht werden. Um immer genügend Weiden für die Ausbesserung der Einfriedungen zu haben, muss jeder Hauswirt jährlich eine bestimmte Anzahl neu anpflanzen. Geschieht dies nicht, so droht ihm eine Strafe von 8 Schilling pro Weide, die der Amts-Armen-Kasse zugute kommt. Wo es angebracht ist, können auch Steinmauern gesetzt werden. Diese Mauern fördert das Amt mit einem Reichstaler pro Rute und 5 Fuß (1,40 Meter) hoher Steinmauer. Jeder Bauer wird verpflichtet, auf seiner Hufe nun eine eigene Nachtkoppel für das Vieh anzulegen. Dafür bewilligt das Amt 40 Stück Pföste und 60 Ruten. Als der Vertrag ein Jahr später wegen der Abmeierungen im Dorf neu aufgestellt wird, werden die Mengen für Pfähle und Pfösten fast um die Hälfte verringert. Jeder Bauer muss darauf achten, daß sein Vieh nicht hirtenlos im Dorf oder auf den Feldern herumläuft und Schaden anrichtet.

Der Vertrag erwähnt einen Armenkaten im Dorf, der durch die Amts-Armen-Kasse unterhalten wird. Es ist wohl der zwei Jahre zuvor bei der Dorfbesichtigung genannte leerstehende zweihieschige Klein Wokersche Hofkaten am Damm. Dem Amt ist es als einzigem gestattet, Wohnungen in diesem Katen anzuweisen. Ebenfalls erwähnt wird eine Schulwohnung mit dazugehörigen Gebäuden. Für ihre Unterhaltung ist allerdings die Dorfschaft zuständig.

Das Amt bestimmt, wo in der Weide, den Niederungen oder über die neuen Separationsgräben Steinbrücken gesetzt werden. Die Bauern müssen sich gefallen lassen, daß nötige Feldsteine und Erde von ihren Ländereien entnommen werden. Alle diesbezüglichen Baukosten werden aus der Amts-Fuhr-Kasse bezahlt. In diese Fuhr-Kasse zahlen die Hauswirte pro Quartal 6 Reichstaler 2/3, dafür sind sie von den sonst üblichen Amtsfuhren befreit.

Für die Feuerung erhält jeder Zeitpächter jährlich 1 1/2 Faden Abfallholz und 24/m Soden Torf aus einem nahegelegenen Torfmoor. Der Faden wird im Vertrag mit 3 Fuß tief, 7 Fuß hoch und 7 Fuß weit bemessen - das sind in etwa 3 Kubikmeter. Jeder Bezieher von Torf muss für 1.000 Soden einen Schilling zur Melioration der Moore bezahlen. Die Einlieger der Hauswirte erhalten als Heizmaterial nur Torf. Ihnen stehen 6/m Soden zu.

Die Hauswirte werden angehalten, Schafzucht zu betreiben und möglichst viele Obstsorten anzuziehen. Sie müssen dafür sorgen, daß sie genügend gutes Vieh auf ihrer Stelle halten und bei der Veredlung dessen sich den Anordnungen des Landesgestüts unterwerfen. Hinsichtlich des Rindviehs und der Schafe sollen sie bessere Bullen und Böcke anschaffen. Auf eigene Kosten muss jeder Hauswirt einen herrschaftlichen Hund auf dem Gehöft halten. Er ist unentgeldlich zu füttern und mit Kette, Halsband und Hütte auszustatten. Der Hund wird vom Amt gestellt, sollte dies nicht der Fall sein, so zahlt der Bauer jährlich 1 Reichstaler 2/3 an die herzogliche Kasse.

Mit der Separation der Hufen entfällt für die Hauswirte ab etwa 1822 der Mühlen- und Schmiedezwang. Für die Mühlenfreiheit zahlen sie 6 Reichstaler 2/3 und für die Schmiedefreiheit 32 Schilling 2/3.

Erhalten bleiben die gemeinschaftlichen Dienste und Zahlungen an Priester, Küster und Lehrer. Auch die Salzquoten aus der Saline in Sülze müssen durch die Hauswirte weiterhin für Büdner und Einlieger mitgebracht werden. Neu ist, daß es im Dorf eine Hebamme gibt. Hier beteiligen sich Hauswirte an den Gebühren, Kosten für den Geburtsstuhl und andere Instrumente sowie der Schlagung und Anfuhr ihres Deputat-Holzes. Für die kleinen Leute im Dorf müssen sie Hebammen- und Arzt-Fuhren übernehmen. Jedem Einlieger, der auf einem Hauswirtsgehöft wohnt, stehen 50 bis 60 Quadratruten Kartoffelland von der Ackerfläche des Hauswirts zu. Der Kartoffelanbau scheint sich allmählich durchzusetzen, in erster Linie wohl zur Versorgung der ärmeren Dorfschichten.