Übergang von der Ein- zur Zweinamigkeit

Der Gebrauch von Zweitnamen seit dem 12./13. Jahrhundert in den Städten des westlichen Deutschlands, etwa im 14./15. Jahrhundert im östlichen Deutschland, gestaltete sich insgesamt als ein sehr langer Prozess.

Ursachen für die Vergabe eines Zweitnamens waren wahrscheinlich folgende:

    die Sozialverbände, vor allem in den Städten, wurden immer größer; der Bestand an germanischen oder christlichen Rufnamen reichte nicht mehr aus, um die Menschen eindeutig zu identifizieren; Namengleichheit wurde immer häufiger

    auch im sozialen Kleinverband, der Familie, musste allmählich genauer zwischen einzelnen Personen differenziert werden, da derselbe Rufname innerhalb einer Familie häufig von Generation zu Generation weitergegeben wurde und die Unterscheidung schwierig wurde

    der öffentliche Schriftverkehr wurde zunehmend bedeutender und exakter geführt (z.B. Bürgerlisten, Steuerverzeichnisse, Stadtbücher, Festhalten von Rechtsvorgängen)
Die Namen wurden sehr lange Zeit nur nach der Aussprache festgehalten, es gab keine einheitliche Schreibweise. Kirchenbücher, die beide Namen festhielten, wurden in Mecklenburg etwa im 15./16. Jahrhundert eingeführt, sie sind jedoch meist im Dreißigjährigen Krieg vernichtet worden. Teilweise noch bis ins 18. Jahrhundert hinein hatte der Rufname einen höheren Stellenwert als der Familienname. Erst seit 1794 ist es nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht offiziell Pflicht, einen Nachnamen zu tragen. Seit 1875 gibt es Standesämter, die Personenstandsregister führen.  /10/