Hofwehr


Acker, Haus, Hof, Viehbestand, Gerät und Saatgut in bäuerlicher Hand sind Eigentum des jeweiligen Grundherren. Der Bauer ist als Hauswirt nur Nutzer und Bewirtschafter der domanialen, ritterlichen oder städtischen Hofstelle. Dementsprechend stark wird er reglementiert und kontrolliert. Das bezieht sich besonders auf die sogenannte Hofwehr, die aus Viehbestand, Acker- und Hausgerät besteht. Sie wird bei jedem Wechsel des Hauswirts auf Vollständigkeit überprüft und in Inventarien festgehalten. Fehlen bestimmte Teile der Hofwehr, so muss der Bauer für Ersatz sorgen oder den finanziellen Wert als Schuld übernehmen.

Ämterweise verschieden muss auf einer Vollbauernstelle an Vieh in etwa folgendes gehalten werden:

    sechs bis acht Pferde, zwei bis vier Fohlen, vier bis sechs Zugochsen, vier bis sechs Jungtiere, drei bis vier Milchkühe, drei bis vier Starken, drei bis vier Kälber, vier bis sechs Schafe, ein bis zwei Zuchtsauen, drei Schweine bzw. Pölke, sechs alte Gänse, etwa zwanzig Hühner

Der Viehbestand des Bauern ist nur so hoch, wie er zum Bedarf in der eigenen Wirtschaft notwendig ist. Ein Viehüberschuss zum eventuellen Verkauf wird nicht gehalten, da vor allem im Winter das nötige Futter fehlt.

Im 18. Jahrhundert liegt der Schwerpunkt bei der Viehhaltung aufgrund der Frondienste vor allem bei der Zugtierhaltung. Die große Anzahl an Pferden hält der Bauer nur, um sie für die zahlreichen Spanndienste beim Grundherren einzusetzen. Für die eigene Wirtschaft reichen eigentlich die Ochsen aus, denn mit ihnen ist der Acker leicht zu bearbeiten und ihr Futteranspruch ist gering.

Milchviehhaltung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Bis ins 19. Jahrhundert überwiegt die einheimische rote oder rotbunte Kuh, die nur wenig Milch gibt. Erst dann wird mit der Verbesserung des Futteranbaus und wegen der besseren Milchleistung die schwarzweiße Viehrasse eingeführt.

An Acker- und Hausgerät muss ein Bauer ungefähr folgendes aufweisen:

    drei bis vier Wagen, ein Pflug, zwei bis drei Haken, zwei bis vier Eggen und anderes Bau- und Hausgerät

Bis ins 19. Jahrhundert hinein fertigt der Bauer bis auf die komplizierten Räder für Wagen und eiserne Teile an anderen Geräten, die durch Rademacher und Schmied hergestellt werden, seine Ackergeräte und Werkzeuge selbst an. Auf jedem Hof befinden sich Werkzeuge zur Holzbearbeitung wie Zugbank, Zugmesser, Säge, Beile oder Holzbohrer. Auch die hölzernen Stiele der Forken, Harken, Beile oder Dreschflegel werden selbst hergestellt.

Die sogenannte Überwehr - Superinventarium oder Allodium genannt - ist bäuerliches Privateigentum.  /2/

Auch die Gestalt von bäuerlichem Haus und Hof wird im Domanium durch herzogliche Verordnungen vorgeschrieben. Die Häuser müssen durch die Hauswirte auf eigene Kosten instandgehalten werden, das Holz dazu ist jedoch frei. Soll ein Haus neu gebaut oder grundlegend ausgebessert werden, so wird es durch einen Vertreter des Amtes und einen Forstmann vor der Ernte, wenn die Scheunen noch leer sind, besichtigt. Beide schätzen dann den nötigen Holzbedarf, der, wenn er vom Amt angewiesen ist, nur im Winter geschlagen werden darf. Beginnt der Bau des neuen Hauses, so müssen sich die Hauswirte gegenseitig mit Fuhren und Handdiensten unterstützen. Auch die Dachschöfe aus Stroh oder Schilf werden von der Dorfschaft aufgebracht. Die Bauern sind verpflichtet, immer eine gewisse Anzahl von Dachschöfen für Neubau oder Ausbesserung auf Vorrat zu halten.

Der bäuerliche Hof muss durch Hakelwerk abgegrenzt sein. Auch das dafür nötige Holz wird erst nach Begutachtung durch das Amt angewiesen. Da der Holzverbrauch immer stärker steigt und die Wälder dezimiert, weist eine herzogliche Verordnung die Hauswirte an, neben ihren Häusern und um ihre Wöhrden herum Eichen zu pflanzen. Das so dazugewonnene Holz soll der Bauer dann an erster Stelle zur Gewinnung von Bau- und Brennholz nutzen.  /6/