Mühlen
Im Mittelalter werden in Mecklenburg fast ausschließlich Wassermühlen betrieben, erst zum Ausgang des Mittelalters kommen Windmühlen hinzu. Anfangs baut man hauptsächlich Bockwindmühlen, Holländerwindmühlen sind erst erst seit etwa 1750 bekannt. Die Mühlen dienen zum Kornmahlen, zur Ölgewinnung, zum Lumpen häckseln, Bearbeiten von Wolle, Wasser pumpen, Holz sägen und später auch zum Zerkleinern von Lumpen zur Papierherstellung.

Das Mahlrecht ist herzogliches Regal, da Wasser und Wind als Eigentum des Landesherren gelten. Der jeweilige Inhaber der Mühlengerechtigkeit legt den Mahlzwang fest. Bauern der Umgebung werden dadurch verpflichtet, ihr Korn nur in der ihnen zugewiesenen Mühle zu mahlen. Im Mahlrecht ist auch verankert, dass die Müller einen gewissen Teil des Mahlgutes für sich behalten dürfen. Mit einem Gefäß - der sogenannten Metze - wird dieser Mahllohn vom Getreide abgefüllt. Er entspricht meist dem 16. Teil eines Scheffels - also etwa 3 kg Korn pro Scheffel. Jeder Mahlvorgang wird auf sogenannten Kerbhölzern festgehalten, die gleichzeitig kontrollieren, ob der Bauer nicht verbotenerweise sein Korn in einer anderen Mühle mahlen lässt. Müller und Bauer besitzen jeweils einen Teil des Holzes, dass nebeneinandergelegt mit einer Kerbe versehen wird. Trotzdem gibt es zahlreiche Streitfälle über nicht ausgemahlenes Korn, Betrügereien im Verhältnis zwischen Korn und Mahlgut und anderes. Bauern bringen den Müllern im allgemeinen starkes Mißtrauen entgegen.

Der Bauer transportiert seine Kornsäcke im Wagen zur Mühle. Mit einer Sackwinde kann der Müller die Säcke in den oberen Teil der Mühle ziehen. Hier wird das Korn in den Steinboden der Mühle geschüttet, wo es zwischen den Mahlsteinen zerrieben und langsam nach außen bewegt wird. Durch eine Öffnung gelangt das Korn nun als Schrot auf den Mehlboden, wo ein leerer Sack auf dem Sackstuhl steht, der das Mahlgut auffängt. Will der Bauer sein Korn zu Mehl verarbeitet haben, so bedient sich der Müller des Beutelgangs, bei dem über ein Sieb das Korn in Mehl und Kleie getrennt wird. Schalenrückstände des Korns, die sogenannte Kleie, werden in einem speziellen Kleiekasten gesammelt. Der Mahlvorgang muss oft zwei oder drei Mal wiederholt werden, damit Mehl und Kleie vollständig voneinander getrennt sind. Zum Schluss lässt der Müller die mit Schrot oder Mehl gefüllten Säcke wieder mit der Sackwinde vom Mehlboden herunter auf den Wagen des Bauern. Auch die Kleie wird dem Bauern in Säcke gefüllt, da er sie als Viehfutter verwertet. Gries ist grobkörnig gemahlener Weizen, Grütze das grob geschrotete Korn von Hafer, Gerste oder Buchweizen und Graupen sind von ihren Hülsen befreite abgerundete Hafer- oder Weizenkörner.

Neben den Kornmahlgängen wird durch die Mühlen manchmal auch ein Stampfwerk zur Ölgewinnung aus Lein- oder Rapssamen angetrieben. Das gewonnene Öl dient in den Haushalten zum Kochen, Backen, Braten und zum Betrieb der Öllampen, die die Wohnungen beleuchten.