Krüger

Die Erlaubnis einen Krug zu betreiben, die sogenannte Kruggerechtigkeit, wird vom jeweiligen Grundherren erteilt, denn nur er besitzt auf den Dörfern ursprünglich das Recht, Bier zu brauen und auszuschenken. Dieses Privileg kann er jedoch an eine unter seiner Aufsicht stehende Person weitergeben. Die so privilegierten Krüger sind meist im Besitz von Haus und Hof. Sie erhalten das Recht, einen Krug, dass heißt eine Schenke, zu betreiben und Gäste zu setzen. Die Kruggerechtigkeit ist auch mit der Befugnis, Bier zu brauen und zu verkaufen verbunden. Oft sind die Krüger gleichzeitig Bauern oder Landhandwerker.